Der aktuelle Stand beruht auf einer Selbsteinschätzung. Eine vollständige unabhängige Konformitätsprüfung nach WCAG oder BITV 2.0 wurde noch nicht durchgeführt. Deshalb geben wir keinen Konformitätsgrad an.
1. Unser aktueller Stand
Diese Erklärung gilt für den öffentlichen Internetauftritt unter ath-24.de. ATH möchte die Inhalte möglichst einfach zugänglich und bedienbar machen.
Bei der Gestaltung achten wir besonders auf klare Überschriften, sichtbare Tastatur-Fokussierung, verständlich beschriftete Formulare, Alternativtexte für Bilder, eine responsive Darstellung und reduzierte Bewegung.
2. Bedienhilfen
Über „Barrierefreiheit anpassen“ im Footer können Sie:
- Text vergrößern,
- den Kontrast erhöhen,
- Links deutlicher markieren und
- Bewegungen reduzieren.
Ihre Auswahl wird nur lokal in Ihrem Browser gespeichert und nicht an ATH übertragen. Sie können die Einstellungen jederzeit zurücksetzen. Die Bedienhilfen können die Nutzung erleichtern, aber nicht jede mögliche Barriere beseitigen.
3. Bekannte Einschränkungen
- Das Anfrageformular öffnet Ihr E-Mail-Programm. Ist kein E-Mail-Programm eingerichtet, kontaktieren Sie uns bitte direkt per E-Mail oder Telefon.
- Die Leistungsübersicht und der Einstellungsdialog wurden noch nicht mit allen Browsern und Hilfstechnologien geprüft. Alle Leistungen finden Sie zusätzlich auf der Seite Leistungen als normale Seiteninhalte.
- Eine vollständige Prüfung mit verschiedenen Browsern, Vergrößerungsstufen und Hilfstechnologien steht noch aus.
4. Barriere melden
Ist etwas schwer zu lesen oder zu bedienen? Schreiben Sie uns bitte die Adresse der betroffenen Seite und eine kurze Beschreibung. Angaben zu einer Behinderung sind nicht nötig.
- info@ath-24.de
- Telefon
- +49 (0) 511 26283347
Wir prüfen Ihren Hinweis und melden uns so bald wie möglich.
5. Rechtlicher Hinweis
Diese Übersicht dient der transparenten Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Das BFSG gilt für die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. § 12b BGG und die BITV 2.0 richten sich an öffentliche Stellen des Bundes. Welche Regelungen im Einzelfall für ATH gelten, wird auf dieser Seite nicht abschließend bewertet.
- § 1 BFSG – Zweck und Anwendungsbereich
- § 12b BGG – Erklärung zur Barrierefreiheit
- BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Stand: 24. August 2026. Wir prüfen diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen und nach Hinweisen auf neue Barrieren.

